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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluß
1.1 Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist
der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Mit Ablauf dieser
Frist kommt der Vertrag zustande, wenn die Firma Klingspohn das
Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
1.2 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel. Angebote der Firma Klingspohn sind grundsätzlich
freibleibend.
II. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Gegenstände werden nach
Muster oder Katalog verkauft, d.h., dass nicht die besichtigten
Gegenstände, sondern andere gleicher Art mustergetreu geliefert werden.
Handelsübliche geringfügige Farb-, Muster- und Formabweichungen sind
vertragsgerecht. Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nur
bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Konstruktionsänderungen
oder technische Änderungen bleiben vorbehalten, es sei denn, die Änderung
ist dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Klingspohn
unzumutbar.
Zumutbar sind insbesondere technische Änderungen,
Verbesserungen und Anpassungen an den neuen Stand der Wissenschaft und
Technik, Verbesserungen der Konstruktion und der Materialauswahl. Alle
Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen
Toleranzen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise sind Festpreise einschließlich MwSt.
ab Werk ohne Nebenleistungen. Fälligkeit tritt auch mit einem vergeblichen
Anlieferungsversuch ein, sofern der Käufer hiervon Kenntnis hatte und
nicht rechtzeitig seine Verhinderung angezeigt hat. Der Käufer hat im
Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein
Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der
Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.
3.2 Nebenleistungen sind zusätzliche
Dienstleistungen, wie spezielle Verpackung, Anlieferung oder
Montagearbeiten.
Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne
weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat über dem
Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt der
Verzugszins 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz.
3.3 Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr mit
Übergabe auf den Käufer über, für den Fall des Kaufes durch einen
Unternehmer schon mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine
sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Bei Lieferung ins
Ausland geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Beschädigung
der Ware auch beim Verbraucherkauf ab Grenzüberschreitung der Ware auf den
Käufer über. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in seine
Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle - auch durch Eingänge
und Treppenhäuser - mit den üblichen Mitteln eines Gegenständetransportes
erfolgen kann.
4.2 Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei
vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden
Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Gebühren für Porti-Papiere, die
Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch für
zusätzliche Transportkosten ab Grenze.
4.3 Ist der Käufer, trotz vorheriger Ankündigung zum
Liefertermin nicht anwesend und hat er dies vorab nicht unverzüglich
mitgeteilt, so ist die Firma Klingspohn berechtigt, alle dadurch
entstehenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere
Anlieferungsversuche oder Lagerkosten gem. den Sätzen in Ziffern 8.3.,
8.4., zu verlangen.
V. Lieferfrist
Die Firma Klingspohn gerät ohne Mahnung nur in
Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu
einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der
Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren.
Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige
unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Firma Klingspohn
oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt weder bei der Firma Klingspohn noch bei deren
Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen
angemessenen Zeitraum.
Die Firma Klingspohn wird von ihrer Leistungspflicht
frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist
möglich ist. Hat die Firma Klingspohn zur Erfüllung des Kaufvertrages mit
ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so
braucht die Firma Klingspohn nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht
liefern kann. Über diese Umstände hat die Firma Klingspohn den Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelder unverzüglich
zurückzuzahlen.
5.1 Die Firma Klingspohn kann die Lieferung
verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden,
welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder
Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die
Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Käufer vorleistet oder
angemessene Sicherheiten stellt. Die Firma Klingspohn ist berechtigt, dem
Käufer eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der
Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Käufer die
bereits zum Vertragsabschluß bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten
Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.
VI. Montage
6.1 Im Falle von Montagearbeiten ist der Käufer
verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma Klingspohn über alle
erforderlichen Tatsachen richtig zu informieren. Der Käufer ist
verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und die Rechtzeitigkeit
der Zurverfügungstellung von Anschlüssen. Der Käufer haftet für alle
Zusatzkosten, die durch Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen.
Die Mitarbeiter der Firma Klingspohn sind
grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht befugt, Arbeiten
auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung und
Automontage der Ware hinausgehen.
VII. Eigentumsvorbehalt und Vertragsrücktritt
Alle Lieferungen der Firma Klingspohn erfolgen unter
Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus
bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma Klingspohn. Die
Firma Klingspohn verpflichtet sich, auf
entsprechenden Antrag des Käufers alle Sicherheiten insoweit
herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt der Firma Klingspohn. Im Falle der Weiterveräußerung von
Vertragsgegenständen tritt der Käufer seine Forderung mit Nebenrechten
schon jetzt an die Firma Klingspohn sicherungshalber ab. Bis auf den
jederzeit möglichen Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der
abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma
Klingspohn besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der
ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu
überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne
dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.
Der Käufer trägt alle Kosten einer notwendigen
Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.
VIII. Vertragsrücktritt
8.1 Nimmt der Käufer eine ordnungsgemäß bestellte
Ware nicht ab oder erklärt der Käufer bereits vor Lieferung wörtlich oder
sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche
Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses
Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann die Firma
Klingspohn ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Als pauschalen Schadensersatz
kann die Firma Klingspohn 25 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies
gilt auch für den Fall des Vertragsrücktritts der Firma Klingspohn nach
4.3.
8.2 Im Falle eines vom Käufer aus sonstigen Gründen
veranlassten Vertragsrücktritts der Firma Klingspohn, insbesondere wegen
Zahlungsverzuges oder im Fall des 4.3. oder einer sonstigen vom Käufer
veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung
und der Rücknahme gelieferter Waren, hat die Firma Klingspohn Anspruch auf
Schadensersatz, insbesondere auf Ausgleich für Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassungen und Wertminderung wie folgt:
8.3 Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen,
wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält die Firma
Klingspohn Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je
Mitarbeiter beträgt 40,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale
0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen
Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Käufer
Kosten zu tragen hat.
8.4 Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
Innerhalb des 1. Halbjahres 30 v.H. des
Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 2. Halbjahres 40 v.H. des
Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 3. Halbjahres 50 v.H. des
Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 4. Halbjahres 60 v.H. des
Bestellpreises ohne Abzüge, danach 90 % und im 5. Jahr 100 %.
8.5 Es ist sowohl der Firma Klingspohn unbenommen,
statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, Aufwendungen und
Wertminderung einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als
auch dem Käufer möglich, einen geringeren Schaden der Firma Klingspohn
darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Käufer im
Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die
anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Die Lagerkosten betragen 5,00 EUR pro
Stellplatz und Tag.
IX. Gewährleistung
Die Firma Klingspohn gewährleistet die Mangelfreiheit
des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren und 1
Jahr für Gebrauchtwaren, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer
selbst Unternehmer oder wird die Ware gewerblich genutzt, so gilt für
Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für Gebrauchtwaren wird
die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtwaren sind insbesondere als
solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die
entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel
darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben
sind.
Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland und wird die
Ware in das Ausland geliefert, so gilt eine Gewährleistungsfrist vom 1
Jahr.
Ist der Käufer Unternehmer, werden die
Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Firma Klingspohn auf
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für
Mangelfolgeschäden.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das
Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Klingspohn ist jedoch berechtigt,
die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einen
unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch
bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Ware
uneingeschränkt gewährleistet ist.
Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg,
gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Käufer stehen dann seine
gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist
ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt.
Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die
Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Firma Klingspohn haftet
insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma Klingspohn nicht für
entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verhalten beruht oder ein
Personenschaden vorliegt. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben
sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Waren. Voraussetzung
aller Gewährleistungsansprüche des Käufers ist, daß der Käufer alle
zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere
den Mangel in nachvollziehbarer Form unmittelbar nach dem Erkennen
mitteilt. Hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der
Nachbesserungsfrist sind die Schwierigkeiten der Firma Klingspohn
hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihres Lieferanten zu berücksichtigen. Die
Firma Klingspohn ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern,
bis der Käufer einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels
angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen
von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Käufer dem Verkäufer einen
Mangel, der keiner ist oder den der Käufer selbst zu vertreten hat, haftet
der Käufer der Firma Klingspohn für die dadurch entstandenen Kosten,
sofern er fahrlässig gehandelt hat.
X. Haftung
Die Firma Klingspohn haftet für Schäden aus der
Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer
Erfüllungsgehilfen, für alle sonstigen Schäden aus vertraglichen oder
außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen. Die Firma Klingspohn haftet bei deliktischen
Ansprüchen nicht bei sorgfältiger Auswahl ihrer Verrichtungsgehilfen. Die
Firma Klingspohn haftet nicht für mündlich erteilte Auskunft oder
Beratung, sofern sie dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erklärt hat.
Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz.
XI. Datenschutz
11.1 Der Käufer ist einverstanden, dass in den
Kaufvertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen
Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben
werden.
11.2 Die Firma Klingspohn ist berechtigt, über den
Käufer eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle
einzuholen. Der Käufer erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist Steinfurt.
12.2 Wenn der Käufer keinen Wohnsitz im Inland hat,
oder diesen nach Vertragsabschluß aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand immer der
Hauptsitz der Firma Klingspohn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
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